Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juni 2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen von eazydoor Schlüsseldienst, Inhaber [Name], [Adresse], [Ort] (nachfolgend „eazydoor" oder „wir" genannt) gegenüber Verbrauchern und Unternehmen (nachfolgend „Kunde").

Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsgegenstand

eazydoor erbringt Schlüsseldienstleistungen, insbesondere:

  • Türöffnungen bei Verlust des Schlüssels oder zugefallener Tür
  • Einbau, Austausch und Reparatur von Schlössern und Schließzylindern
  • Einbruchschutz-Nachrüstung und Sicherheitsberatung
  • Montage von Türzusatzsicherungen, Panzerriegeln und Fenstersicherungen
  • Notöffnungen an Wochenenden, Feiertagen und außerhalb der Geschäftszeiten

3. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch die mündliche oder fernmündliche (telefonische) Beauftragung des Kunden und die Annahme durch eazydoor zustande. eazydoor ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Mit der Beauftragung bestätigt der Kunde, dass er Eigentümer oder berechtigter Besitzer der betroffenen Räumlichkeiten bzw. des Fahrzeugs ist. eazydoor behält sich vor, einen Eigentumsnachweis zu verlangen.

4. Preise und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung vereinbarten Preise. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Basis unserer aktuellen Preisliste:

  • Türöffnung Tagzeit (8–18 Uhr): ab 59 €
  • Türöffnung Nachtzeit (18–8 Uhr): ab 149 €
  • Türöffnung Wochenende & Feiertag: ab 179 €
  • Zusätzliche Leistungen nach Aufwand und vereinbarter Preisliste

Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und – im Einsatzgebiet – inklusive Anfahrt. Die Zahlung erfolgt bar oder per EC-Karte direkt nach Leistungserbringung, sofern nicht anders vereinbart.

eazydoor behält sich eine angemessene Preisanpassung vor, wenn sich der Aufwand vor Ort als erheblich höher herausstellt als telefonisch mitteilbar (z. B. bei verdeckten Schäden, Sonderanfertigungen oder unvorhergesehenen Sicherungssystemen). In diesem Fall wird der Kunde vor Ausführung der Mehrarbeiten über die anfallenden Kosten informiert und kann der Erweiterung widersprechen.

5. Festpreisgarantie

eazydoor gewährt eine Festpreisgarantie für telefonisch vereinbarte Standardleistungen. Der am Telefon genannte Preis ist verbindlich, sofern sich die Situation vor Ort nicht wesentlich anders darstellt als vom Kunden geschildert.

Nicht von der Festpreisgarantie umfasst sind:

  • Zusätzliche Arbeiten, die nicht Gegenstand der telefonischen Beauftragung waren
  • Notwendigkeit von Spezialwerkzeug oder Ersatzteilen, die nicht vorhersehbar waren
  • Autotüröffnungen bei Fahrzeugen mit nicht standardisierbaren elektronischen Schließsystemen

6. Leistungserbringung

eazydoor verpflichtet sich zur fachgerechten und schadenfreien Ausführung aller Leistungen. Türöffnungen erfolgen grundsätzlich zerstörungsfrei, soweit dies technisch möglich ist.

Kann eine Tür nicht schadenfrei geöffnet werden, informiert der Techniker den Kunden vorab über die notwendige Vorgehensweise und die entstehenden Mehrkosten.

Reaktionszeiten (z. B. 20–30 Minuten) sind Richtwerte und können je nach Einsatzort, Verkehrslage und aktuellem Einsatzaufkommen variieren. Sie stellen keine verbindliche Zusage dar.

7. Haftung

eazydoor haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet eazydoor nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

eazydoor haftet nicht für Mängel und Schäden, die auf fehlerhafte Angaben des Kunden oder auf vom Kunden nicht offengelegte Vorschäden zurückzuführen sind.

8. Gewährleistung

Mängel an erbrachten Leistungen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung, schriftlich oder telefonisch anzuzeigen. eazydoor wird den Mangel innerhalb angemessener Frist beseitigen (Nacherfüllung).

Schlägt die Nacherfüllung fehl, steht dem Kunden nach seiner Wahl das Recht auf Minderung oder Rücktritt zu.

Für eingebaute Materialien und Ersatzteile gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen von 2 Jahren.

9. Widerrufsrecht

Bei Dienstleistungen, die sofort erbracht werden, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, da der Kunde mit der Beauftragung ausdrücklich die sofortige Ausführung wünscht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

Für im Voraus gebuchte Termine (z. B. Sicherheitsberatung, Einbruchschutz-Montage) gilt das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen. Die Widerrufsbelehrung wird dem Kunden gesondert übermittelt.

10. Datenschutz

eazydoor verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten können unserer Datenschutzerklärung entnommen werden.

Kundendaten (Name, Anschrift, Telefonnummer) werden nur zur Vertragserfüllung und für gesetzliche Aufbewahrungspflichten gespeichert.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von eazydoor im Ortenaukreis.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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